Atemschutzgeräteträger

Ziel des Lehrgangs
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz
Voraussetzungen zur Teilnahme
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppmann Teil 1“ und „Sprechfunker“
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Uneingeschränkte G26.3-Tauglichkeit
  • Körperliche Fitness
Methodik
  • Unterrichtsgespräch
  • Praktische Unterweisung
  • Einsatzübungen
Dauer des Lehrgangs
34 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten, teilweise als Online-Schulung
Ort des Lehrgangs
Feuerwehrgerätehaus Simmern
Gesetzliche Grundlagen
§ 12 der Feuerwehrverordnung i.V.m. Ziffer 3.2 der Feuerwehrdienstvorschrift 2 und der Feuerwehrdienstvorschrift 7
Teilnehmerzahl
16
Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung
  • Schreibmaterial und Notizblock
  • Nachweis G26.3-Tauglichkeit
  • Überdruckmaske
  • Flammschutzhaube
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Wechselkleidung für Mittagessen
Weiterführendes zum Lehrgang Atemschutzgeräteträger
Hinweise zum Lehrgang
Der attestierte Nachweis der G26.3-Tauglichkeit ist am ersten Lehrgangstag dem Lehrgangsleiter vorzulegen!
Vor der Anmeldung ist vom entsendenden Aufgabenträger zu prüfen, ob der Teilnehmer die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger gemäß der FwDV 7 und der UVV erfüllt. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Teilnehmer eventuell ungeeignet ist. Gründe hierfür können sein:
  • Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemschutzanschlüssen,
  • Keine Maskendichtigkeit durch die Kopfform, tiefe Narben oder dergleichen,
  • Körperschmuck, der den Dichtsitz oder die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann.
 
Bereichsleitung Atemschutzgeräteträger
Marco Johann, Freiwillige Feuerwehr Simmern
Lauderbach, Jürgen, Freiwillige Feuerwehr Beltheim
Thomas Reitz, Freiwillige Feuerwehr Bad Salzig
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