Bootsführer

Ziel des Lehrgangs
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Motorbootes der Feuerwehr im Feuerwehrein-satz auf Binnengewässern, Fachliche Ausbildung im Sinne des § 14 der UVV-Feuerwehr.
Voraussetzungen zur Teilnahme
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppführer“
  • Geistige und körperliche Eignung zum Führen von Motorbooten sowie ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen (ärztliches Zeugnis für Sportbootsführerscheinbewerber)
  • Die Fahrerlaubnis für Sportboote wurde nicht entzogen
  • Besitz des Kfz-Führerscheins am Tage der Prüfung
  • Mindestens deutsches Schwimmabzeichen – Bronze (Freischwimmer)
Methodik
  • Unterrichtsgespräch
  • Praktische Unterweisung
Dauer des Lehrgangs
min. 72 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten, teilweise als Online-Schulung
Ort des Lehrgangs
Ausbildungsorte in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein bzw. der Stadt Boppard
Gesetzliche Grundlagen
Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 14. Mai 1985 – AZ 381/814-02/56
Teilnehmerzahl
12
Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung
  • Schreibmaterial und Notizblock
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Rettungsweste Automatik Auftriebsklasse 275N
Weiterführendes zum Lehrgang Botosführer
Hinweise zum Lehrgang Botosführer
Bedarfsmeldungen für den Lehrgang können an die Kreisverwaltung abgegeben werden.
Sofern ein Lehrgang stattfindet, erhalten die angemeldeten Teilnehmer die ausstehenden Informationen.
Die erforderlichen Anmeldeunterlagen der Teilnehmer müssen min. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn bei der KV Rhein-Hunsrück eingegangen sein!!!
Die Prüfung findet in Koblenz durch Prüfer der LFKA statt. Nach erfolgreicher Teilnahme, kann auf Antrag, die erworbene Berechtigung zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnengewässern als allgemeiner Sportbootführerschein „Binnen“ anerkannt werden.
 
Bereichsleitung Bootsführer
Christian Albrecht, Freiwillige Feuerwehr Oberwesel
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