Sprechfunker

Ziel des Lehrgangs
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Über-mitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst
Voraussetzungen zur Teilnahme
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppmann Teil 1“
Methodik
  • Lehrvortrag
  • Unterrichtsgespräch
  • Praktische Unterweisung
  • Einsatzübungen
Dauer des Lehrgangs
27 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Ort des Lehrgangs
Feuerwehrgerätehaus Kastellaun
Gesetzliche Grundlagen
§ 12 der Feuerwehrverordnung i.V.m. Ziffer 3.1 der Feuerwehrdienstvorschrift 2
Teilnehmerzahl
26
Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung
  • Schreibmaterial und Notizblock
  • Planzeiger Kartenkunde
  • Persönliche Schutzausrüstung (2. Wochenende)
  •  Fahrzeuge für die Funkübungen am zweiten Wochenende: Jede VG/Stadt legt im Vorfeld des Lehrgangs je 3 Lehrgangsteilnehmer ein zur Verfügung zu stellendes Fahrzeug mit mindestens 5 Plätzen (optimal geeignet MTF, ggfs. auch TSF, TSF-W oder andere Fahrzeuge, soweit Kabine ähnlich von Wertigkeit her wie eingesetzte MTF) fest. Das Fahrzeug ist grundsätzlich am zweiten Wochenende für die Funkübungen mitzubringen. Der Lehrgangsleiter teilt den Lehrgangsteil-nehmern während des Lehrgangs mit, welche Fahrzeuge tatsächlich eingesetzt werden
Weiterführendes zum Lehrgang Sprechfunker
 
Bereichsleitung Sprechfunker
Bernd Hommer, Freiwillige Feuerwehr Gondershausen
Peter Müller, Freiwillige Feuerwehr Sohren-Büchenbeuren
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