Um einen reibungslosen Veranstaltungsverlauf zu garantieren, ist es erforderlich, dass sich alle Teilnehmer an Lehrgänge bzw. Seminaren an die nachfolgenden Regelungen halten.
Anweisungen von Veranstaltungsleitern und Ausbildern
Den dienstlichen Anweisungen des Lehrgangsleiters bzw. der Ausbilder ist Folge zu leisten. Lehrgangsteilnehmer, die in groben Maß gegen die Verhaltensregeln verstoßen, können vom Lehrgangsleiter nach Anhörung von der Veranstaltung zeitweise oder generell ausgeschlossen werden.
Pünktlichkeit, Teilnahme am Lehrgang
Die Teilnehmer erscheinen bitte stets pünktlich (15 Minuten vor Unterrichtsbeginn) zum Lehrgang.
Die Teilnahme am Lehrgang verspricht nur dann Erfolg, wenn der Lehrgang vollständig absolviert wird. Regelungen zu Fehlzeiten sind in der Lehrgangs- und Prüfungsordnung zu finden.
Kleiderordnung
Während der gesamten Veranstaltung ist eine ordentliche und saubere Dienstkleidung zu tragen. Bei praktischen Unterweisungen ist grundsätzlich folgende persönliche Schutz-ausrüstung, gemäß UVV Feuerwehren (GUV-V C 53), zu tragen:
- Feuerwehrschutzanzug
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
- Feuerwehrschutzhandschuhe
- Feuerwehrschutzschuhwerk
Im Einzelfall und nach Art des Lehrgangs kann von dieser Regelung abgewichen werden. Spezielle Regelungen, insbesondere bei den Lehrgängen Atemschutzgeräteträger und Motorsägenausbildung, sind in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen zu finden.
Parken/Parkplätze
Die Feuerwehr Ein- und Ausfahrten vor den Feuerwehrgerätehäusern sind freizuhalten.
Details finden Sie auf der Seite zu den Ausbildungsstandorten
Aufenthalt im Feuerwehrgerätehaus
Die Kreisausbildung ist in den Feuerwehrgerätehäusern „nur Gast“. Wir bitten die Lehrgangsteilnehmer sich dementsprechend zu verhalten. Insbesondere sind die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und die Fahrzeughalle nur in Begleitung eines Ausbilders zu betreten.
Ausbildungszeiten
Die Ausbildungszeiten werden vom Lehrgangsleiter bekannt gegeben. Diese Zeiten sind Vorgaben für die Ausbilder. Es kann jedoch zu entsprechenden Verschiebungen kommen. Ebenso ist es möglich, dass die Veranstaltung früher oder später als abgedruckt endet. In seltenen Fällen können einzelne Termine verschoben oder getauscht werden.
Verpflegung
In der Mittagspause wird samstags ein Mittagessen sowie ein nichtalkoholisches Getränk (0,5 l) den Lehrgangsteilnehmern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nichtalkoholische Getränke können während den Lehrgängen bzw. Seminaren kostenpflichtig erworben werden.
Lernerfolgskontrolle für Lehrgänge
Mit Abschluss jeder Ausbildung ist festzustellen, ob die Teilnehmenden das Ausbildungsziel erreicht haben (siehe § 18 Abs. 1 FwVO).
Der Lehrgangsleiter teilt zu Beginn der Veranstaltung mit, ob ein Leistungsnachweis erfolgt, wie der Leistungsnachweis abläuft (Form und Inhalt) und welche Punktzahl zum Bestehen des Leistungsnachweises erforderlich ist. Nähere Regelungen hierzu sind in der Lehrgangs- und Prüfungsordnung zu finden.
Smartphones/Funkmeldeempfänger
Smartphones und Funkmeldeempfänger sind während der Veranstaltung auszuschalten oder auf die Funktion „lautlos“ zu stellen.
Unfälle und Mängel
Auftretende Mängel oder Unfälle sind unverzüglich dem jeweiligen Ausbilder oder dem Lehrgangsleiter mitzuteilen. Für nachträglich gemeldete Mängel oder Unfälle kann gegebenenfalls keine Haftung übernommen werden. Zur Vermeidung von Unfällen ist auf die Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu achten.
Fahrzeug- und Gerätepflege
Die für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Ausbildung wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Im Einsatzfalle sind die Fahrzeuge umgehend nach Anweisung des Ausbilders einzuräumen.
Fahrzeug- und Gerätebedarf
Für den praktischen Teil der Ausbildung werden zum Teil feuerwehrtechnisches Gerät und Einsatzfahrzeuge aus den Einheiten der Teilnehmer benötigt.
Nähere Angaben hierzu finden sich auch in den Lehrgangsbeschreibungen.
Die Gemeinden werden ausdrücklich darum gebeten, dieses Gerät zur Verfügung zu stellen. Details werden zwischen dem Lehrgangsleiter und den betreffenden Wehrleitern bzw. den Lehrgangsteilnehmern in Absprache mit dem Wehrführer/Wehrleiter abgeklärt.
Rauch- und Alkoholverbot
Während der gesamten Veranstaltungsdauer gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Lediglich in den Pausen ist das Rauchen erlaubt. Hierzu wird vom jeweiligen Ausbilder ein Platz zugewiesen.
Vorschriften
Die Kreisausbildung wird auf Grundlage, des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, der Feuerwehrverordnung, den geltenden Feuerwehr-Dienstvorschriften und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt. Darüber hinaus besteht eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Kreisausbildung im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Motivation, Eignung, Belastung, Selbststudium
Wir bitten die Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass Sie am Lehrgang aktiv teilnehmen und mitarbeiten müssen. Unmotivierte Lehrgangsteilnehmer erreichen häufig das Lehrgangsziel nicht und stören darüber hinaus den Ablauf des gesamten Lehrgangs.
Fragen, Anregungen
Für Fragen zur Kreisausbildung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sollten Sie Anregungen zur Optimierung der Kreisausbildung haben, teilen Sie uns diese bitte ebenfalls mit. Wir sind ständig an einer Verbesserung und Optimierung interessiert. Auch steht Ihnen der Ausbildungsleiter der Kreisausbildung, Herr Peter Müller, der stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Christian Albrecht und der Brand- und Katastrophenschutz-inspekteur Stefan Bohnenberger jederzeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.