Bestimmungen zum Meldeverfahren
Die hier angebotenen Lehrgänge, Seminare und Workshops stehen in erster Linie den Aufgabenträgern im Rhein-Hunsrück-Kreis zur Verfügung.
1. Meldeverfahren
Das Lehrgangsanmeldeverfahren erfolgt über das „MP-FEUER Veranstaltungsportal“. Dem jeweiligen Aufgabenträger werden für die einzelnen Lehrgänge Kontingente zugeteilt.
Folgendes ist bei der Teilnehmermeldung zu beachten:
- Die Teilnehmer sind anhand der Kontingente namentlich mit korrekter E-Mail-Adresse auf den jeweiligen Lehrgang anzumelden.
- Wenn das Lehrgangskontingent der Kommune für den Lehrgang erschöpft ist, können noch weitere Personen angemeldet werden. Die das Kontingent übersteigenden
- Anmeldungen werden in der Warteliste des betreffenden Lehrgangs dargestellt.
- Durch die Reihenfolge der Anmeldungen werden die Personen für den jeweiligen Lehrgang priorisiert.
- Die Teilnehmermeldungen für das gesamte Lehrgangsjahr sind bis spätestens zum 25. Januar des jeweiligen Lehrgangsjahres im MP-Feuer Veranstaltungsportal zu erfassen. Bis zu diesem Datum nicht in Anspruch genommene Lehrgangsplätze werden automatisch mit der Warteliste aufgefüllt. Der Anspruch auf die entsprechenden Kontingente verfällt.
- Nach der Genehmigung der Teilnehmerplätze durch die Kreisverwaltung sind die Teilnehmer durch die anmeldende Stelle schnellstmöglich über Ihren Lehrgangstermin zu informieren.
- Anschließend generiert die anmeldende Stelle für den jeweiligen Teilnehmer die Zugangsdaten im MP-Feuer Veranstaltungsportal über den Button „Zugang erstellen“. Dem Teilnehmer werden dann seine Zugangsdaten automatisch vom System zugestellt. Hat ein Teilnehmer bereits Zugangsdaten erhalten, diese jedoch nicht mehr zur Hand, können über den Button „Zugang neu erstellen“ neue Zugangsdaten generiert werden. Diese werden nicht automatisch vom System zugestellt, sondern müssen manuell per EMail an den Teilnehmer weitergeleitet werden.
- Die anmeldenden Stellen werden gebeten, die Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass ihre Zugangsdaten auch für künftige Kreislehrgänge gelten und daher
- aufzubewahren sind.
- Personen auf einer Warteliste werden nicht automatisch auf einen Folgelehrgang gebucht, sondern sind erneut anzumelden.
- Um- und Abmeldungen können bis zum Anmeldeschluss - zwei Wochen vor dem jeweiligen Lehrgang - vorgenommen werden. Danach sind Änderungen nur noch über die Kreisverwaltung, Frau Rüdesheim (telefonisch, schriftlich), möglich.
- Ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden die Teilnehmer durch die Kreisverwaltung per E-Mail an ihre Lehrgangsteilnahme erinnert.
- Bei kurzfristigen Ausfällen, beispielsweise direkt vor Lehrgangsbeginn, können ersatzweise hierfür nur diejenigen Personen am Lehrgang teilnehmen, die auf der Warteliste des betreffenden Lehrgangs vermerkt sind.
2. Lehrgangsvoraussetzungen
Durch die Lehrgangsanmeldung im „MP-FEUER Veranstaltungsportal“ bescheinigt der Aufgabenträger, dass die Lehrgangsvoraussetzungen des Teilnehmers im vollen Umfang gegeben sind.
3. Absage von Lehrgängen/Seminaren
Wird bei einem Lehrgang oder Seminar die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält es sich die Kreisverwaltung in Absprache mit dem Leiter der Feuerwehr-Kreisausbildung bzw. dem stellvertretenden Band- und Katastrophenschutzinspekteur vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. In einem derartigen Fall wird der Aufgabenträger bzw. der Wehrleiter informiert. Der Aufgabenträger hat die Absage der Veranstaltung dem angemeldeten Angehörigen der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes mitzuteilen.
4. Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen
Das aktuelle Programm sowie wichtige Informationen zu den Lehrgängen bzw. Seminaren sind im Internet auf der Webseite der Feuerwehr-Kreisausbildung des Rhein-Hunsrück-Kreises unter www.kreisausbildung-rhk.de zu finden.
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