Chemikalienschutzanzugträger
Ziel des Lehrgangs
Ziel der Ausbildung ist es, dass sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzügen verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen
Voraussetzungen zur Teilnahme
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppmann Teil 1“, „Sprechfunker“ und „Atemschutzgeräteträger“
- Uneingeschränkte G 26.3-Tauglichkeit
- Gesundheitliche Eignung
- Körperliche Fitness
- Wechselkleidung für Mittagessen
Methodik
- Unterrichtsgespräch
- Praktische Unterweisung
Dauer des Lehrgangs
17 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten, teilweise als Online-Schulung
Ort des Lehrgangs
Feuerwehrgerätehaus Simmern
Gesetzliche Grundlagen
§ 12 der Feuerwehrverordnung i.V.m. der Feuerwehrdienstvorschrift 7
Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung
- Schreibmaterial und Notizblock
- Nachweis G26.3-Tauglichkeit
- Überdruckmaske
- Persönliche Schutzausrüstung
Weiterführendes zum Lehrgang CSA
Hinweise zum Lehrgang
Hinweise zum Lehrgang: Der attestierte Nachweis der G26.3-Tauglichkeit ist am ersten Lehrgangstag dem Lehrgangsleiter vorzulegen!
Vor der Anmeldung ist vom entsendenden Aufgabenträger zu prüfen, ob der Teilnehmer die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger gemäß der FwDV 7 und der UVV erfüllt. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Teilnehmer eventuell ungeeignet ist. Gründe hierfür können sein:
- Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemschutzanschlüssen,
- Keine Maskendichtigkeit durch die Kopfform, tiefe Narben oder dergleichen,
- Körperschmuck, der den Dichtsitz oder die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann.
Bereichsleitung CSA
Marco Johann, Freiwillige Feuerwehr Simmern
Lauderbach, Jürgen, Freiwillige Feuerwehr Beltheim
Thomas Reitz, Freiwillige Feuerwehr Bad Salzig
E-Mail an Fachbereich
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